Ihr gutes Recht in sicheren Händen

Vorsorge

Die sogenannte Vorsorgevollmacht ist ein beliebtes gesetzlich geregeltes Mittel zur Absicherung ihrer persönlichen Entscheidungen. Für den Fall, dass es zum Verlust der Bildung des rechtsgeschäftlichen Willens kommt, möchten viele Menschen vorsorgen, dass diese Entscheidungen von jemandem getroffen werden, dem Sie Ihr Vertrauen schenken. Sollten Sie sich für eine solche Absicherung entscheiden, entwerfen wir mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Vorsorgevollmacht. Sie können ihre Vollmacht auf ein bestimmte(s) Rechtsgeschäft/Entscheidung beziehen oder allgemein zum Handeln bevollmächtigen.

Eine Patientenverfügung ist ebenso ein rechtliches Instrument, um für bestimmte Entscheidungen vorzusorgen. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten. Damit Ihre Patientenverfügung verbindlich ist muss sie in Anwesenheit eines Notars oder Rechtsanwalts oder einer anderen rechtskundigen Person nach umfassender ärztlicher Aufklärung verfasst werden.

Die Vertretung von Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder vergleichbaren Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst besorgen können, ist durch das Erwachsenenschutzgesetz geregelt. Besteht noch die Fähigkeit zum Verstehen von Wesen und Inhalt der Erwachsenenvertretung, kann mit einem gewünschten Vertreter vor dem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein eine Vereinbarung geschlossen werden. So kann zum Beispiel die Durchführung von medizinischen Entscheidungen durch den Erwachsenenvertreter vereinbart werden. Es ist auch möglich, zu vereinbaren, dass der gewählte Vertreter für Entscheidungen die Meinung des Vertretenen einholen muss. Der Erwachsenenvertreter muss dem Gericht jährlich über die Lebenssituation und den Vermögensstand des Vertretenen Bericht erstatten.

Kann eine Person nicht mehr über eine gewünschte Vertretung entscheiden, so besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung. Hier können etwa Familienmitglieder mit dem Abschluss von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens und der Besorgung der Vermögensverwaltung für den Vertretenen betraut werden. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist auf drei Jahre befristet und schließt ebenfalls eine jährliche Berichterstattung über Vermögens -und Lebenssituation mit ein.

Eine gerichtliche Erwachsenenvertretung kann vom Gericht nur nach einem von Erwachsenenschutzverein durchgeführten „Clearing" bestellt werden. Im Zuge dessen werden auch mögliche Alternativen zur Bestellung eines Erwachsenenvertreters in Betracht gezogen, so etwa, ob der zu Vertretene durch Familienangehörige unterstützt werden kann oder ob es Vertretungsalternativen gibt. Im Falle einer Bestellung muss im Gerichtsbeschluss genau der Umfang der Vertretung bestimmt werden und sind die Vertretungshandlungen genau zu definieren.

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