Ihr gutes Recht in sicheren Händen

Erbrecht

Verlassenschaftsverfahren

Als Notarin bin ich im Verlassenschaftsverfahren in der Funktion als Gerichtskommissär berufen -unabhängig und unparteiisch – jede in meinen Sprengel fallende Verlassenschaft abzuwickeln. Das Verlassenschaftsverfahrem wird in Österreich automatisch bei Vorliegen des Nachweises eines Todesfalles vom Notar eingeleitet und ermöglicht die Teilnahme aller Parteien, die betroffen sind. Ziel des Verlassenschaftsverfahrens ist die Übertragung des Verlassenschaftsvermögens auf die gesetzlichen oder gewillkürten Erben. Als Notarin, stelle ich dabei sicher, dass dem letzten Willen des Verstorbenen entsprochen wird. Im Verfahren werden alle Beteiligten über ihre Rechte und mögliche Anträge informiert. Dabei unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten.

Letztwillige Verfügungen

Mit Hilfe eines Testaments kann rechtlich verbindlich die Übertragung des Vermögens auf eine bestimmte Person (Erbe/n) geregelt werden, und zwar in Übereinstimmung mit dem letzten Willen des Erblassers. Darüber hinaus können in einer letztwilligen Verfügung auch Vermächtnisse, Bedingungen, Auflagen oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers festgelegt werden.

Die Abfassung des letzten Willens in einem Testament unterliegt strengen Formvorschriften die für die Gültigkeit des Testaments zwingend notwendig sind. Die Form, die das Gesetz vorschreibt, ist auch dann unverzichtbar, wenn aus dem Testament eindeutig hervorgeht welcher Wille erklärt wird. So sind fremdhändige Testamente – das sind alle von Dritten geschriebenen oder elektronisch abgefasste Erklärungen des letzten Willens – nur dann gültig, wenn sie in Anwesenheit von mindestens drei Zeugen unterschrieben werden. Ist kein Testament vorhanden, so richtet sich das Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge.

Neben dem Testament besteht gesetzlich ein Pflichtteilsrecht für bestimmte nahe Angehörige. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich vorgesehener Pflichtanteil am Nachlassvermögen. Dieser steht dem Ehegatten und den Kindern/Enkelkindern zu und beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Auf diesen Pflichtteilsanspruch und auch auf das Erbrecht selbst kann rechtswirksam verzichtet werden.

Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen und finden mit Ihnen und Ihrer Familie eine Lösung zur gewünschten Regelung Ihrer Rechtsverhältnisse im Todesfall.

WIR SIND FÜR SIE DA

Ob Immobilienkauf, Ehevertrag, Testament oder Unternehmensgründung – rechtliche Entscheidungen erfordern Vertrauen und Klarheit. Als Notarin stehe ich Ihnen mit fachlicher Expertise und individueller Betreuung zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie passende Lösung gestalten.

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